Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) hat gestern (9. November 2021) den Verdacht bestätigt, dass in vier von mehreren Ponyrissen, die sich kürzlich im Wolfsgebiet Schermbeck ereignet hatten Kleinpferden (Ponys), es sich um Wolfsrisse handelt. Das für das Wolfsmonitoring zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz habe nach Analysen des Senckenberglabors für Wildtiergenetik in Gelnhausen mitgeteilt, dass für die Übergriffe am 20. und 21. Oktober erstmals der männliche Wolf GW1587m als Verursacher nachgewiesen werden konnte. Für die Riss-Vorfälle am 11. und 22. Oktober habe dagegen kein bestimmtes Wolfsindividuum nachgewiesen werden können, sicher sei aber, dass es sich um Wolfsrisse handelt. Die genetischen Analysen weiterer Rissproben vom 29. Oktober und 3. November befänden sich noch in der Bearbeitung.
Mittlerweile liegt auch das Ergebnis einer rechtlichen Beurteilung vor, welche das MULNV bei einer Kanzlei in Auftrag gegeben hatte. Anlass war die aktuelle räumliche und zeitliche Häufung von Übergriffe auf Kleinpferde. Das Rechtsgutachten kommt dem MUNLV zufolge zu dem Ergebnis, dass ".davon ausgegangen werden (kann), dass zumutbare Alternativen zur Tötung der Wölfin bzw. des Rudels vorhanden sind, sodass auch diese Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht erfüllt ist". Damit wäre eine Entnahme von Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck auch aktuell weiterhin nicht rechtssicher möglich.
Das Gutachten kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/Pressemitteilung/04450-21_Rechtsgutachten_Wolf_final.pdf