Die Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen übernimmt zusätzlich zu ihrer bisherigen Aufgabe der Beratung zum Herdenschutz gegen Wolfsübergriffe auch Antragstellung und Abwicklung von Fördermaßnahmen zum Herdenschutz. Das teilte Ministerin Ursula Heinen-Esser am Dienstag dieser Woche mit. Sie erhofft sich davon ein „passgenaueres und beschleunigtes Verfahren“. Bislang waren für die Bewilligung von Förderanträgen die Bezirksregierungen zuständig. Mit der Verlagerung zur Kammer verbindet auch Kammerdirektor Dr. Martin Berges das Ziel, „das Verfahren zu verschlanken“.
Außerdem soll der Kreis der förderfähigen Nutztiere erweitert werden. Künftig sollen auch wolfsabweisende Maßnahmen zum Schutz von Kleinpferden (Ponys), Fohlen und Jungpferden vom Land gefördert werden können. Eigenen Angaben zufolge belaufen sich die Kosten des Landes für Prävention und Schutzmaßnahmen aktuell auf etwa 1,5 Mio. € jährlich. Die Fördersumme pro Betrieb sei dabei auf maximal 30 000 € jährlich begrenzt. Ministerin Heinen-Esser kündigte weiterhin an, in Nordrhein-Westfalen eine Wolfsschutzverordnung nach dem Vorbild von Niedersachsen erlassen zu wollen, die sich im Übrigen auch mit der Frage von Entnahmen befasst. Für die Verordnung will die Ministerin im Landtag werben. Sie erwartet sich davon eine klarere Rechtsgrundlage. ds