Wolfsabschuss: Prozess geht in nächste Instanz

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Der Prozess um den Abschuss eines Wolfes in Brandenburg durch einen Jäger aus den Niederlanden geht in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft Potsdam legte jetzt Berufung gegen den Freispruch durch das Amtsgericht Potsdam ein. Das hat der Deutsche Jagdverband (DJV) am Montag vergangener Woche berichtet. Der Fall werde in zweiter Instanz vor dem Landgericht neu verhandelt. Das bedeute unter anderem eine neue Beweisaufnahme. Das Amtsgericht hatte den Jäger am 21. Juni freigesprochen. Der 61-Jährige sei berechtigt gewesen, so zu handeln, weil das Tier zuvor dessen Jagdhunde angegriffen habe. Die Staatsanwaltschaft hatte den Vorfall indes als Straftat gewertet.

Klarheit gab es vorige Woche im Fall der tragenden Kuh, die Ende Mai im niedersächsischen Wippingen in direkter Hofnähe mit Rissverletzungen tot aufgefunden worden war. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) unter Verweis auf das niedersächsische Umweltministerium berichtete, weisen DNA-Analysen mindestens einen Wolf als Täter aus. Über ihre Probleme mit dem Wolf wollen Niedersachsens Weidetierhalter am kommenden Sonntag mit Aktionen im ganzen Land aufmerksam machen. Geplant sind Informationsveranstaltungen unter anderem in Schafställen und Reithallen, an Deichen und an touristischen Standorten. Der Vizepräsident des Niedersächsischen Landvolks, Jörn Ehlers, betonte in einem Hinweis auf die Aktionen, dass es den Weidetierhaltern nicht darum gehe, den Wolf auszurotten. Sie forderten ein eindeutiges Wolfsmanagement mit einer Obergrenze, die bei Erreichen den offiziellen Abschuss erlaube.