Wolfsrisse: Konkrete Regelungen zur Entnahme fehlen

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NRW plant aktuell eine Verordnung zu erlassen mit Ausnahmen von den strengen Schutzvorschriften für den Wolf. Grundlage sollen insbesondere Regelungen der Wolfsverordnung aus Niedersachsen sein. In einem gemeinsamen Schreiben unter Federführung des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) haben die beiden Landwirtschaftsverbände zum Verordnungsentwurf Stellung genommen. Während Vorgaben zum Verscheuchen und Vergrämen von Wölfen aus der niedersächsischen Verordnung weitgehend übernommen wurden, fehlen im NRW-Entwurf für den zentralen Konfliktbereich Wolf/Weidetierhaltung konkrete Regelungen zur Entnahme auffälliger Wölfe, heißt es in dem Schreiben.

So enthalte die niedersächsische Verordnung Fallgestaltungen, wie etwa ein zweimaliges Überwinden zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen, Entnahmen aus sonstigen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses (zum Beispiel Deichschutz) oder die Möglichkeit einer schrittweisen Entnahme mehrerer Wölfe eines Rudels im Falle fehlender besonderer äußerer Merkmale zur Identifizierung des Schäden verursachenden Wolfs. Übernommen worden sei hier lediglich die Definition des Begriffs „ernster wirtschaftlicher Schaden“, konkrete Entnahmeregelungen zum Schutz der bedrohten Weidetierhaltung würden dagegen – wie bislang – einer Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde unterliegen. Dies überrasche umso mehr, als auch Verordnungen anderer Bundesländer und EU-Mitgliedstaaten Entnahmeregelungen vergleichbar der Wolfsverordnung Niedersachsen vorsähen, betonen die Verbände.

Nach Einschätzung des RLV und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) dürfte mit dem vorliegenden Entwurf das Ziel der als Vorbild dienenden niedersächsischen Verordnung, die Entnahme von pro­­blematischen Wölfen in einem standardisierten Verfahren zu erleichtern, nicht zu erreichen sein. Auch das Anliegen der Koalitionsvereinbarung NRW, beim Umgang mit dem Wolf Erfahrungen aus anderen betroffenen Bundesländern und Regionen in Europa zu berücksichtigen, spiegele sich in der geplanten Wolfsverordnung NRW nur unzureichend wider, betonte der RLV auf Nachfrage der LZ. Die Verbände drängen daher auf entsprechende Änderungen im Entwurf.