Die vorgesehenen Verkehrsvorhaben in Deutschland ignorieren wesentliche Belange der Landwirtschaft. Zu dieser Einschätzung kommen sowohl der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften als auch der Deutsche Bauernverband in ihrer Bewertung vom Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030. So bleibe die Inanspruchnahme von Agrarflächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich völlig unbeachtet, und der Prüfauftrag nach dem Bundesnaturschutzgesetz für eine agrarstrukturschonende Kompensation finde keine Erwähnung. Das für die Landwirtschaft wichtige 30-ha-Ziel beim Flächenverbrauch werde mit den geplanten Vorhaben verfehlt. Der vom Bundesverkehrsministerium ausgegebene Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ müsse deshalb konsequenter angewendet und in einem Vorranggesetz gesetzlich fixiert werden.