Zölle auf EU-Nahrungsmittel weg

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Handelseinigung mit Australien

 

Australien und die Europäische Union haben sich politisch auf ein Handelsabkommen verständigt. Am Dienstag (24.3.) konnten die Delegationen in der australischen Hauptstadt Canberra die seit 2018 mit Unterbrechungen geführten Handelsgespräche abschließen. Da die Aspekte der Übereinkunft ausschließlich im Kompetenzbereich der EU liegen, ist keine Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Sobald der Legislativentwurf des Handelsabkommens vorliegt, wird der Rat über den Text entscheiden, anschließend das Europaparlament.

 

Das Abkommen sieht vor, Zölle auf Nahrungsmittel aus der EU abzuschaffen. Begünstigt wären Fleischzubereitungen, Wein und Schaumwein, einige Obst- und Gemüsesorten einschließlich Zubereitungen, Schokolade und Zuckerwaren. Aktuell liegen die Zölle je nach Warengruppe zwischen 4 und 5 %. Zölle auf Käse, aktuell bei rund 11 %, sollen schrittweise über einen Zeitraum von drei Jahren ebenfalls auf Null reduziert werden. Laut EU-Kommission verzeichnete die EU im Jahr 2024 bei Agrar- und Lebensmittelprodukten einen Handelsüberschuss gegenüber Australien in Höhe von circa 2,3 Mrd. €.

 

Für sensible Agrarsektoren wie Rindfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch, Zucker, einige Milchprodukte und Reis aus Australien wird das Abkommen in begrenzten Mengen Zollkontingente ermöglichen. Zudem gibt es Nachhaltigkeitsauflagen bei der Erzeugung dieser Warengruppen. Die Brüsseler Kommission will so sicherstellen, dass die Importe in die EU besser mit den EU-Produktionsstandards in Bezug auf Klima, Umwelt und Tierschutz übereinstimmen.

 

Für Rindfleisch öffnet die EU laut dem Abkommen zwei Zollkontingente von insgesamt 30 600 t Schlachtkörpergewichtsäquivalenten im Jahr. Der Großteil – das sind 55 % beziehungsweise 16 830 t – soll künftig zollfrei

 

eingeführt werden - unter der Auflage, dass das Fleisch von Weidetieren stammt. Der Rest – also 45 % respektive 13 770 Tonnen – wird entsprechend der Übereinkunft mit einem reduzierten Zollsatz von 7,5 % belegt.

 

Gemäß der EU-Kommission ist vorgesehen, sich diesen Obergrenzen schrittweise über einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inkrafttreten des Abkommens anzunähern. Ein Drittel der Kontingente steht gleich von Beginn an offen, was für fünf Jahre gelten soll. Die in Rede stehenden Mengen entsprechen ungefähr 0,5% des EU-Rindfleischverbrauchs und umgekehrt knapp 2% aller australischen Rindfleischexporte.

 

Die EU wird der politischen Einigung zufolge für Rohzuckerrohr ein Zollkontingent von 35 000 t im Jahr zollfrei zulassen. Diese Menge sollen laut Kommission weniger als 0,3 % des EU-Zuckerverbrauchs entsprechen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass diese Zuckerimporte in die EU durch ein privates Nachhaltigkeitssystem zertifiziert werden müssen. Das Ziel: Die entsprechenden Standards des Abkommens sollen so leichter gewährleistet werden.

 

Auch für Milchprodukte aus Australien gibt es eine Reihe von Zollquoten. Diese liegen für Magermilchpulver bei 8 000 t, für Butter bei 5 000 t und für Molkenproteinkonzentrate bei 2 000 t im Jahr. Diese Mengen entsprechen nach Angaben der Kommission etwa 1,1 % des EU-Verbrauchs an Magermilchpulver und 0,25 % des EU-Verbrauchs an Butter.

 

Darüber hinaus enthält das Abkommen einen bilateralen Mechanismus, der es der EU ermöglicht, Maßnahmen zum Schutz empfindlicher europäischer Waren und ihrer Hersteller zu ergreifen. Die Schutzinstrumente würden dann greifen, wenn im Fall eines Anstiegs der Einfuhren aus Australien der EU-Markt unter zu starken Preisdruck gerät. Dafür soll es eine eigene EU-Verordnung geben. Auch in Sachen geografische Herkunftskennzeichen gibt es eine Einigung.

 

AgE