Zollmoratorium für Getreide verlängert

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Das EU-Parlament hat einer Verlängerung des Zollmoratoriums für Agrarwaren aus der Ukraine zugestimmt. Sobald auch der Rat seinen abschließenden Segen erteilt hat, können die sogenannten autonomen Handelsmaßnahmen dann über den 5. Juni hi­­naus für ein weiteres Jahr eingeführt werden. Profitieren können unter anderem Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen, außerdem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die üblicherweise Zollkontingente vorgesehen sind. Grundsätzlich betreffen die autonomen Handelsmaßnahmen vor allem Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Berichterstatterin Sandra Kalniete bezeichnete die Verlängerung der Maßnahmen als „entscheidend“. Es müsse sichergestellt werden, dass die Ukraine auch im Krieg Handel treiben und damit ihre Wirtschaft stabilisieren könne. Laut der EVP-Abgeordneten sind die Handelserleichterungen auch ein Baustein der schrittweisen Integration der Ukraine in den Binnenmarkt. „Die Zukunft der Ukraine liegt in der Europäischen Union“, so Kalniete.
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski begrüßte die Zustimmung des Europaparlaments ausdrücklich. Die Fortschreibung der Handelserleichterung sei eine sehr wichtige Entscheidung gewesen, betonte der Kommissar. Die notwendige europäische Solidarität sei gewährt worden. Zudem dürfe nicht vergessen werden, was Russland auf den Weltmärkten tue. Moskaus Ziel sei es, die Ukraine vollständig zu verdrängen und die Marktanteile zu übernehmen. Nicht ausschließen wollte der Agrarkommissar, dass nach den Schutzmaßnahmen für Getreide auch solche für andere Agrarprodukte aus der Ukraine eingeführt werden könnten. Die EU-Kommission prüfe die Situation. Geflügelfleisch sei beispielsweise ein Problem in der ganzen Gemeinschaft. Auch bei Eiern oder Zucker könnten in Abhängigkeit von der Marktanalyse wieder Zollkontingente eingeführt werden. AgE