Zulassung von Elipris ausgesetzt

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Das juristische Tauziehen um das Pflanzenschutzmittel „Elipris“ hat einen neuen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag mitteilte, darf das flufenacethaltige Herbizid ab sofort weder verkauft noch angewendet werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat demnach einem entsprechenden Eilantrag der DUH stattgegeben.

 

Die Zulassung von „Elipris“ wurde durch das Gericht so lange ausgesetzt, bis eine Entscheidung im Verfahren der DUH gegen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (BVL) vorliegt. „Der Beschluss stellt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der DUH gegen den Zulassungsbescheid von „Elipris“ wieder her“, teilte das BVL auf Anfrage des Pressediensts Agra Europe (AgE) mit. Andere Pflanzenschutzmittel seien nicht betroffen. Die Behörde prüft nach eigenen Angaben nun die entsprechenden Konsequenzen. Die unmittelbaren Folgen dürften für Anwender allerdings überschaubar sein. Laut BVL wird das Herbizid im Herbst in verschiedenen Getreidekulturen eingesetzt. Insofern dürfe „Elipris“ gemäß der Zulassung in den nächsten Monaten ohnehin nicht angewendet werden.

 

Mit der Klage will die DUH bewirken, dass das BVL „Elipris“ vom Markt nimmt. Als Begründung verweist sie auf eine Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom vergangenen Herbst, die dem Wirkstoff Flufenacet hormonschädliche Eigenschaften zuschreibt. Zudem stehe das Abbauprodukt Trifluoressigsäure (TFA) in Verdacht, reproduktionstoxisch zu sein.

Das BVL wartet auf eine Entscheidung aus Brüssel. Im März entscheidet sich dort ohnehin, ob der Wirkstoff Flufenacet weiterhin eingesetzt werden darf.

 

AgE