Gut anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung kocht die Diskussion um die Nitratbelastung des Grundwassers wieder hoch. Für neuen Zündstoff sorgen Berichte über ein Rechtsgutachten der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder. Diesem zufolge reiche das novellierte Düngerecht nicht aus, um niedrigere Nitratgehalte im Grundwasser zu erreichen. Auch die neuen Vorgaben für die Landwirte würden nicht den EU-Vorschriften entsprechen, so das im Auftrag der deutschen Stadtwerke erstellte Gutachten. Laut Mitverfasserin Prof. Ines Härtel muss im Licht des im Juni 2018 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesrepublik jahrelang zu wenig gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser unternommen hat, auch das reformierte Düngerecht überarbeitet werden. Das Urteil habe sich zwar auf ältere Regeln bezogen, habe aber Relevanz für die aktuelle Düngeverordnung, da es Aussagen zu den Anforderungen an die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie mache. Die neue Verordnung sei „nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geeignet“, die EU-Ziele zu erfüllen. Der Verband kommunaler Unternehmen hält insbesondere die Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten für unzureichend. Das Umweltbundesamt hatte indes in seinem im Mai 2018 vorgelegten Bericht zur Trinkwasserqualität festgestellt, dass in Deutschland das Trinkwasser aus großen zentralen Anlagen schon seit Jahren nicht mehr den Grenzwert für Nitrat überschreite. AgE