Zwischenfruchtanbau und die Tücken des Greenings

Dass Zwischenfrüchte einen wesentlichen Beitrag zur Ver- besserung der Biodiverstitätsziele darstellen, wird nicht nur vom Naturschutz kritisch gesehen. Foto: Hubert Kivelitz

Ein Jahr nach der Einführung des Greenings ist es wohl noch zu früh, um ein allgemeingültiges oder auch differenziertes Zwischenfazit im Hinblick auf den Erfolg oder die Eignung der verschiedenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der formulierten Ziele der GAP-Reform zu ziehen. Dabei macht es Sinn, sich diese Ziele nochmal ins Gedächtnis zu rufen. Hubert Kivelitz, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, beschreibt, wie gut Zwischenfrüchte zum Greening passen – oder eben nicht.

Vordergründig geht es beim Greening um den notwendigen Schutz und um die Verbesserungen der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Mit den zur Verfügung stehenden Greeningmaßnahmen soll damit ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsziele erreicht werden. Ebenso sollen im Rahmen des Greenings auch die Ziele des Wasser- und Bodenschutzes erreicht werden, die allerdings gleichsam in bereits seit langem bestehenden Verordnungen und Gesetzen geregelt sind, zum Beispiel Düngeverordnung, Bundesbodenschutzgesetz, Cross Compliance. In diesem Zusammenhang gilt die Anlage von ökologischen Vorrangflächen (öVF) als das Herzstück der GAP-Reform. Hier können verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung und Ausgestaltung von den Landwirten genutzt werden. Neben der Anerkennung von Landschaftselementen sind ebenso die Anlage von Bracheflächen, Feldrand- und Pufferstreifen, Agrarforstflächen sowie der Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten möglich.

Mehr in LZ 23-2016, S. 22Ein Jahr nach der Einführung des Greenings ist es wohl noch zu früh, um ein allgemeingültiges oder auch differenziertes Zwischenfazit im Hinblick auf den Erfolg oder die Eignung der verschiedenen Maßnahmen unter Berücksichtigung der formulierten Ziele der GAP-Reform zu ziehen. Dabei macht es Sinn, sich diese Ziele nochmal ins Gedächtnis zu rufen. Hubert Kivelitz, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, beschreibt, wie gut Zwischenfrüchte zum Greening passen – oder eben nicht.

Vordergründig geht es beim Greening um den notwendigen Schutz und um die Verbesserungen der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Mit den zur Verfügung stehenden Greeningmaßnahmen soll damit ein Beitrag zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsziele erreicht werden. Ebenso sollen im Rahmen des Greenings auch die Ziele des Wasser- und Bodenschutzes erreicht werden, die allerdings gleichsam in bereits seit langem bestehenden Verordnungen und Gesetzen geregelt sind, zum Beispiel Düngeverordnung, Bundesbodenschutzgesetz, Cross Compliance. In diesem Zusammenhang gilt die Anlage von ökologischen Vorrangflächen (öVF) als das Herzstück der GAP-Reform. Hier können verschiedene Möglichkeiten der Umsetzung und Ausgestaltung von den Landwirten genutzt werden. Neben der Anerkennung von Landschaftselementen sind ebenso die Anlage von Bracheflächen, Feldrand- und Pufferstreifen, Agrarforstflächen sowie der Anbau von Leguminosen und Zwischenfrüchten möglich.

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